2.2. Bei Anmeldung von Reisegruppen ist mindestens ein Leiter / Begleitperson / Verantwortlicher der Gruppe zu benennen. Ein verantwortlicher Gruppenleiter / Begleiter muss im YOUTEL übernachten. Bei Anmeldung von mehreren Personen, insbes. Reisegruppen sowie Seminar- und Konferenzveranstaltungen ist der Gast verpflichtet, YOUTEL bis zwei Wochen vor Anreise die Teilnehmerzahl mitzuteilen.
2.3. Weicht der Inhalt der Reservierungsbestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, wird der abweichende Inhalt der Bestätigung für den Gast und für YOUTEL dann verbindlich, wenn der Gast nicht innerhalb von 10 Tagen von der angebotenen Rücktrittsmöglichkeit Gebrauch macht.
2.4. Nach vorheriger Rücksprache mit dem Gast kann die Unterbringung zu einer gleich- oder höherwertigen Unterbringung erfolgen. Die notwendige Alternativunterbringung berechtigt den Gast zur kostenfreien Stornierung de r Reservierung.
2.5. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate, und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen anheben.
3. Zahlung:
3.1. Für alle Gruppenreservierungen (ab 10 Personen) ist grundsätzlich eine Anzahlung in Höhe von 15% der vorr. Gesamtsumme bis spätestens vier Wochen nach Buchung erforderlich. Ist die Zeitspanne zwischen Buchungstag und Anreisetag / Reisebeginn kürzer, so ist eine Anzahlung gleichzeitig mit der Buchung erforderlich.
3.2. Die Restzahlung des vorr. Gesamtbetrages der Reservierung hat bis 14 Tage vor Anreise zu erfolgen, bei entsprechender vorheriger Vereinbarung in Textform spätestens bei Anreise der Gäste in bar / EC-Karte oder Kreditkarte. Alle Zahlungen haben spesenfrei für YOUTEL zu erfolgen. Der Auftraggeber haftet gegenüber YOUTEL für die Bezahlung etwaiger von ihm selbst oder den Reiseteilnehmern zusätzlich bestellter Leistungen
3.3. Werden Zahlungsvereinbarungen nicht fristgerecht eingehalten, so entbindet dies YOUTEL unmittelbar von allen getroffenen Vereinbarungen.
4. An- und Abreise:
4.1. Ohne anderslautende dokumentierte Vereinbarung ist der Zimmerbezug ab 14.00 Uhr des Anreisetages möglich. Die Zimmerrückgabe hat bis 10.00 Uhr des Abreisetages zu erfolgen. Für im Rahmen des Aufenthaltes überlassene Tagungsräume gelten diese Zeiten entsprechend.
5. Rücktritt:
5.1. Sämtliche Rücktritte müssen in Textform erfolgen. Dem Gast wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Für Rücktritte gelten folgende Rücktritts- / Stornobeding-ungen (jeweils bezogen auf den vereinbarten Gesamtreisepreis) als vereinbart:
5.1.1. Einzelreservierungen:
bis 8 Tage vor Anreise: 15 %
von 8 - 1 Tag vor Anreise: 25 %
ab 1 Tag vor Anr. u. Nichtanreise: 90 %
5.1.2. Gruppenreservierungen:
für Reservierungen von Reisegruppen von mehr als 10 Personen gelten folgende pauschalierten Rücktrittsentschädigungen, ebenso für Buchungen
von Pauschalprogrammen sowie von Zusatzleist-ungen und Programmbausteinen), jeweils bezogen auf den vereinbarten Gesamtreisepreis:
bis 12 Wochen vor Anreise 15 %
bis 8 Wochen vor Anreise 25 %
bis 22 Tage vor Anreise 50 %
bis 8 Tage vor Anreise 75 %
ab 8 Tage vor Anreise u. Nichtanreise 90 %
5.2. Für Reservierungen von mehr als 250 Logisnächten betragen die Stornokosten ab Reservierungsdatum 25 % des Logispreises. Darüber hinaus verlängern sich alle vorgenannten Fristen um 14 Tage. Evtl. abweichende Vereinbarungen bedürfen der Textform. Bei Rücktritt einzelner Reisegäste von Reisegruppen bzw. Nichterscheinen am Anreisetag gelten unsere Stornobedingungen für Einzelreisende (s. o.). Dem Gast steht der Nachweis frei, dass der entstandene Schaden niedriger als die geforderte Entschädigungspauschale ist. Die vorstehenden Regelungen über die Entschädigung gelten, sofern nicht bei Vertragsabschluss gesonderte Regelungen getroffen wurden.
5.3. Als Entschädigung kann YOUTEL statt der vorgenannten Pauschale auch den Reisepreis oder sonstigen Schaden unter Abzug des Wertes der ersparten Aufwendungen und anderweitiger Verwendung der Reiseleistungen verlangen. YOUTEL behält sich insbesondere vor, bei konkretem Nachweis einen höheren Schaden als die vorbenannten pauschalierten Rücktrittskosten geltend zu machen.
5.4. Bei der Berechnung des Ersatzes können gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistung berücksichtigt werden.
6. Haftung:
6.1. Wer schuldhaft Schäden an Gebäuden und Inventar verursacht, wird im Rahmen der gesetzl. Bestimmungen zum Ersatz herangezogen (Erziehungsberechtigte / Veranstalter / Gruppenleiter eingeschlossen). Bei Nichtfeststellung des Schuldigen einer Gruppe, haftet die gesamte Gruppe gesamtschuldnerisch. Das Hotel ist berechtigt, eine Kaution zu verlangen. Bei Verlust bzw. Beschädigung eines Zimmerschlüssels (Schließanlage!) berechnen wir 60,- €. (Schließfachschlüssel 30,- €) zzgl. der ggfls. entstehenden Montagekosten.
6.2. Fahrzeuge dürfen nur auf den dafür vorgesehenen Flächen abgestellt werden. Für Beschädigungen an bzw. in abgestellten Fahrzeugen übernimmt YOUTEL keine Haftung. Ebenfalls keine Haftung (insbes. bei Beschädigung oder Diebstahl) wird übernommen für Wertgegenstände, Garderobe, Gepäck sowie sonstige mitgebrachte Gegenstände. Wir empfehlen ggf. den Abschluss einer Reisegepäckversicherung.
6.3. YOUTEL haftet nicht für Leistungsstörungen oder Mängel, soweit diese bei Fremdleistungen auftreten. Dies gilt insbesondere für Zusatzleistungen im Rahmen von Pauschalen und Programmbausteinen. Bei allen Pauschalen behalten wir uns Preis- und Leistungsänderungen durch die jeweiligen Leistungsträger vor. YOUTEL haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.
7. Allgemeines:
7.1. Die Berichtigung von Irrtümern sowie Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten. Mündliche Vereinbarungen werden erst wirksam, nachdem sie von YOUTEL in Textform bestätigt worden sind. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Verträgen und deren Erfüllung ist, soweit gesetzl. zulässig, Bitburg. Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. von Verträgen unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht. Anstelle der ungültigen Bestimmung tritt eine ihr nahekommende gültige Bestimmung.
8. Hausordnung
Um allen Gästen einen entspannten Aufenthalt zu ermöglichen müssen die nachfolgenden Grundregeln von allen Gästen beachtet werden. Die Hausordnung ist Bestandteil des Belegungs- bzw. Reisevertrags und wird mit Buchung akzeptiert. Gruppenleiter / Lehrer sind verantwortlich für ihre Gruppen.
1) Jeder Gast ist mitverantwortlich für die Einhaltung der Hausordnung. Die Gruppenleiter / Lehrer / Betreuer sind verantwortlich für die Gruppe. Die Mithilfe der Gäste zur Einhaltung der Hausordnung sowie bei der pfleglichen Benutzung von Einrichtung und Gegenständen ist zwingend erforderlich.
2) Betten dürfen nur mit sauberer Bettwäsche benutzt werden, die gegen Gebühr entliehen oder vom Gast mitgebracht werden kann (Bettlaken, Kopfkissen-u. Deckenbezug). Die Benutzung von Schlafsäcken ist aus hygienischen Gründen nicht zulässig! Handtücher sind mitzubringen.
3) Gruppenfremden Personen ist es nicht gestattet sich im Haus aufzuhalten. Die Gäste dürfen gruppenfremden Personen keinen Zutritt verschaffen.
4) Die Nachtruhe beginnt grundsätzlich um 23.00 Uhr und endet um 7.00 Uhr. Abweichende Vereinbarungen (insbesondere am Wochenende) sind nach vorheriger Rücksprache mit der Rezeption möglich.
5) Das Mitbringen von alkoholischen Getränken in die Räume, auf das Gelände bzw. in die Umgebung ist ausnahmslos nicht erlaubt! Alkoholisierte Gäste können des Hauses verwiesen werden.
6) Das Rauchen ist im gesamten Gebäude nicht gestattet.
7) Der Verzehr oder die Zubereitung von warmen Speisen ist in den Schlafräumen nicht gestattet. Der Betrieb von elektrischen Geräten durch die Gäste zur Erhitzung von Speisen oder Getränken ist aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt.
8) Tiere dürfen nur auf vorherige Anfrage und dokumentierter Rückbestätigung mitgebracht werden.
9) Die Spiel- und Sportflächen sind jederzeit in sauberem Zustand zu hinterlassen. Für Verschmutzungen oder Beschädigungen, insbesondere bei witterungsbedingt unangemessener Nutzung haftet der Nutzer.
10) Das Herauslehnen aus den Fenstern, das Sitzen auf Fensterbänken und das Hinauswerfen von Gegenständen ist aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt! Bei Wind, Regen oder Schneefall und bei Verlassen der Zimmer sind die Fenster zu schließen.
11) Bei Abreise sind die Zimmer so zu verlassen („besenrein“), dass eine Hausreinigung leicht möglich ist (Bettwäsche abziehen, Abfälle in die entsprechenden Behälter usw.).
12) Der Umwelt zuliebe sind die Gäste gehalten, den Abfall zu trennen (Glas / Papier – Pappe / Restmüll). Müllsäcke sind an der Rezeption erhältlich.
13) Bei Anreise sind die Zimmer und Einrichtungen durch die Gäste bzw. den Gruppenleiter auf Beschädigungen / Verschmutzungen zu kontrollieren und ggfls. umgehend die Rezeption zu informieren. Am Abreisetag werden die Zimmer gemeinsam von Gruppen- und Hotelleitung abgenommen. Für eventuelle dabei festgestellte Schäden, die bei Anreise nicht dokumentiert wurden oder grobe Verschmutzungen haftet der Gast mit Schadenersatz.
14) Die Benutzung von Tonträgern / Radios etc. ist nur in Zimmerlautstärke gestattet und sofern andere Gäste nicht gestört werden.
15) Die Mitarbeiter von YOUTEL üben das Hausrecht aus. Bei Verletzung der Hausordnung kann sofortiges Hausverbot erteilt werden. Entstehende Kosten für Rückreise oder anderweitige Unterbringung aus Aussprechen des Hausverbotes werden nicht erstattet.
16) Jedes missbräuchliche Auslösen der Rauchmelder, deren Manipulation oder Demontage berechnen wir (ggfls. an den Gruppenleiter) mit pauschal
mind. 100,00 €.
YOUTEL AG und Jugendhotel Bitburg 1202 GmbH & Co. KG
Westpark 10 in D-54634 Bitburg
Tel. 06561 – 9444 10 Fax 06561 – 9444 20 www.youtel.de Stand: Januar 2010